Anschrift
Centre des Liaisons Européennes et Internationales de Sécurité
Sociale
11 rue de la tour des Dames
75436 Paris cedex 09
Telefon : 00 49 (0)1 45 26 33 41
Fax : 00 49 (0) 1 49 95 06 50
Öffnungszeiten :
9:30 – 15:15 Uhr
14:30 – 16:00 Uhr
In Frankreich gibt es seit 1959 eine Verbindungsstelle mit einem Service aus einer Hand, im Dienste der internationalen Mobilität und der Sozialversicherung: den „Centre des Liaisons Européennes et Internationales de Sécurité Sociale“ kurz genannt Cleiss.
Um die ständig wachsende internationale Mobilität zu erleichtern, verfügt Frankreich und Europa über einen internationalen Rechtsrahmen, der eine ordentliche Koordinierung der nationalen Sozialversicherungssysteme ermöglicht, bezüglich der Personen, die sich über die nationalen Grenzen hinaus begeben. Dieser internationale Rechtsrahmen besteht aus den europäischen Verordnungen Nr. 1408/71 und Nr. 574/72, den neuen Verordnungen (EG) 883/2004 und 687/2009, aus 35 zwischen Frankreich und den größten außereuropäischen Partnern des Mittelbeckens, des Maghrebs, des französisch sprechenden Afrikas, Amerikas und des fernen Orients geschlossenen, zwischenstaatlichen Abkommen sowie aus vier mit Neukaledonien, Mayotte, Französisch-Polynesien und Saint Pierre und Miquelon geschlossenen Verordnungen.
Aufgrund dieser Texte können Personen, die sich außerhalb des Landes, in dem normalerweise Ihre Sozialversicherung durchgeführt wird, aufhalten oder wohnen:
Der unter diesen Rechtsrahmen fallende Personenkreis ist mit Studenten, Erwerbstätigen, Nichterwerbstätigen und Familienangehörigen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz und den Übersee-Territorien, sehr groß, im Gegensatz zu den meisten bilateralen Abkommen, die fast immer nur die die beiden Staaten betreffenden Angehörigen mit einbeziehen, die im jeweiligen Staat eine Erwerbstätigkeit ausüben oder ausgeübt haben.
Ihre Ansprechpartner
Jean-Yves HOCQUET
Direktor des Cleiss
Die Verbindungsstelle Cleiss hat in Frankreich eine Schlüsselstellung inne. Im Auftrag der öffentlichen Hand, obliegt ihr die Aufgabe der ordnungsgemäßen Ausführung des rechtlichen Rahmens.
Somit :
Der Cleiss "Centre des Liaisons Européennes et Internationales de Sécurité Sociale" ist eine nicht selbständige öffentlich rechtliche Anstalt, der vor allem von verschiedenen französischen Sozialversicherungssystemen finanziert wird und nimmt aufgrund seiner internationalen Berufung eine besondere und einzigartige Stellung in der sozialen Sicherheit Frankreichs ein.
Er hat in Hinblick auf die Anwendung der EG-Bestimmungen, der bilateralen und multilateralen Abkommen die Aufgabe einer Verbindungsstelle zwischen den französischen und ausländischen Trägern der sozialen Sicherheit.
Ihre Ansprechpartner
Abteilung Buchhaltung
Mylène MULLER
Direktion für Abrechnungen
J.P. LETERTRE
Direktion für finanzielle Erhebungen und Statistik
Muriel CHAPALAIN
Das Zentrum ist zuständig für die Prüfung und Begleichung von Forderungen und Schulden, die durch Ausgaben für die medizinische Versorgung von Familien, die in einem andren Land wohnen, als demjenigen, in welchem der Arbeitnehmer arbeitet, von Arbeitnehmern, die sich vorübergehend aufhalten oder im Umzug begriffen sind, sowie von Rentnern und ihren Familien, entstehen. Die Rückerstattung erfolgt entweder pauschal oder nach Rechnung, je nach anwendbaren Vorschriften.
Die Erhebung bei den Sozialversicherungsträgern von statistischen und finanziellen Daten bezüglich der im Rahmen internationaler Abkommen durchzuführenden Transferts von Leistungen von Frankreich ins Ausland dient zur Verfassung eines statistischen Jahresberichts. Diese statistischen und finanziellen Daten werden ebenfalls zur Vorbereitung der Verrechnung der Konten zwischen den französischen und ausländischen Sozialversicherungssystemen benützt, wobei diese Verrechnungen im Rahmen gemischter bilateraler Kommissionen festgesetzt werden, unter Vorsitz der zuständigen Behörden der beiden betreffenden Länder.
Ihre Ansprechpartner
Direktion für Rechtsfragen
Emmanuelle ELDAR
Direktion für Dokumentation und Kommunikation
Nicole DELETANG
Der Cleiss hilft den Sozialversicherungsträgern bei der Bearbeitung von Vorgängen. Er interveniert auf Anfrage französischer oder ausländischer Versicherungsträger, von Versicherten oder deren Arbeitgeber; er informiert über die vorgesehenen Anwendungen der verschiedenen internationalen Abkommen und liefert Auslegungen von Gesetzestexten und Rundschreiben seiner vorgesetzten Behörden. Er ist mit der Bearbeitung der Anträge auf Befreiung von der französischen Sozialversicherungspflicht oder auf deren Unterstellung als Sonderfall beauftragt.
Aufgrund seiner Verbindungsrolle zwischen den untergeordneten Trägern und dem Sozialministerium - wobei der Hauptansprechpartner die Abteilung für EG- und Internationale Angelegenheiten "Division des Affaires communautaires et internationales" bei der Direktion der Sozialen Sicherheit "Direction de sécurité sociale" ist - nimmt der Cleiss eine Sonderstellung im französischen System der sozialen Sicherheit ein.
Anhand einer ausgedehnten Zusammenstellungen über die ausländischen Sozialgesetzgebungen, informiert der Cleiss, die französischen Kassen, die Arbeitgeber und die Versicherten über die Gesetzgebung der Länder, die aufgrund von Sozialversicherungsabkommen mit Frankreich in Verbindung stehen. Andererseits informiert er die ausländischen Institutionen über die französische Gesetzgebung und deren Änderungen.
Ihr Ansprechpartner
Direktion für Übersetzungen
Fernand Georges MENDES
Der Cleiss dient als Übersetzungsstelle der französischen Sozialversicherungskassen. Auf deren Anfrage übersetzt er den Briefwechsel, welcher juristischer, medizinischer oder verwaltungstechnischer Art ist, und der zur Bearbeitung ihrer Vorgänge benötigt wird.