| RISIKO | ARBEITNEHMERANTEIL | ARBEITGEBERANTEIL | ||
|---|---|---|---|---|
| Monatliche Obergrenze in € |
Satz | Monatliche Obergrenze in € |
Satz | |
| Sozialversicherung: Krankheit Pflegeversicherung Alter Alter Arbeitsunfälle Familienbeihilfen Allgemeiner Sozialbeitrag (CSG) * Beitrag zur Abtragung der Sozialversicherungsschulden (CRDS)* Arbeitslosigkeit Zusatzrenten Versicherte (außer leitenden Angestellten) Gruppe A Gruppe B Leitende Angestellte Gruppe A (ARRCO) Gruppe B - C (AGIRC) ** |
vom gesamten Gehalt - 2.885 vom gesamten Gehalt - - vom gesamten Gehalt minus 3 % vom gesamten Gehalt minus 3 % 11.540 2.885 zwischen 2.885 und 8.655 2.885 zwischen 2.885 und 23.080 |
0,75 % - 6,65 % 0,1 - - 7,5 % 0,5 % 2,4 % 3 % 8 % 3 % 7,7 % |
vom gesamten Gehalt vom gesamten Gehalt 2.885 vom gesamten Gehalt vom gesamten Gehalt vom gesamten Gehalt - - 11.540 2.885 zwischen 2.885 und 8.655 2.885 zwischen 2.885 und 23.080 |
12,8 % 0,3 % 8,3 % 1,6 % Je nach Risiko 5,4 % - - 4 % 4,5 % 12 % 4,5 % 12,6 % |
* Personen, die im französischen Sozialversicherungssystem versicherungspflichtig sind, aber ihren Steuersitz nicht in Frankreich haben, zahlen den Allgemeiner Sozialbeitrag (CSG) und den Beitrag zur Abtragung der Sozialversicherungsschulden (CRDS) nicht. Stattdessen erhöht sich der Arbeitnehmeranteil ihrer Krankenversicherung auf 5,5 % des gesamten Gehalts.
CSG und CRDS werden auch auf Substitutionseinahmen erhoben (CSG: 6,2 %, CRSD: 0,5 %). Der von den Alters- und Erwerbsunfähigkeitsrenten sowie von den Frührenten abgezogene Satz der allgemeinen Sozialsteuer beträgt 7,5 %.
** Bei der Gruppe C zwischen 11.540 und 23.080 € ist die Aufteilung der Beiträge zwischen Arbeitnehmer und -geber freigestellt.