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Das französische Sozialversicherungssystem Anhang 2 : Tabelle der Sätze und Obergrenzen der Sozial- und Arbeitslosenversicherungsabgaben, Stand: 1. Januar 2010

RISIKO ARBEITNEHMERANTEIL ARBEITGEBERANTEIL
Monatliche
Obergrenze
in €
Satz Monatliche
Obergrenze
in €
Satz
Sozialversicherung:
Krankheit

Pflegeversicherung

Alter
Alter

Arbeitsunfälle

Familienbeihilfen

Allgemeiner Sozialbeitrag (CSG) *

Beitrag zur Abtragung der
Sozialversicherungsschulden (CRDS)*

Arbeitslosigkeit

Zusatzrenten
Versicherte

(außer leitenden Angestellten)
Gruppe A
Gruppe B

Leitende Angestellte
Gruppe A (ARRCO)
Gruppe B - C (AGIRC) **
 

vom gesamten
Gehalt
-

2.885
vom gesamten
Gehalt
-

-
vom gesamten
Gehalt minus 3 %

vom gesamten
Gehalt minus 3 %

11.540



2.885
zwischen 2.885
und 8.655


2.885
zwischen 2.885
und 23.080

0,75 %

-

6,65 %
0,1

-

-

7,5 %

0,5 %


2,4 %



3 %
8 %



3 %
7,7 %

vom gesamten
Gehalt
vom gesamten
Gehalt
2.885
vom gesamten
Gehalt
vom gesamten
Gehalt
vom gesamten
Gehalt
-

-


11.540



2.885
zwischen 2.885
und 8.655


2.885
zwischen 2.885
und 23.080

12,8 %

0,3 %

8,3 %
1,6 %

Je nach
Risiko
5,4 %

-

-


4 %



4,5 %
12 %



4,5 %
12,6 %

* Personen, die im französischen Sozialversicherungssystem versicherungspflichtig sind, aber ihren Steuersitz nicht in Frankreich haben, zahlen den Allgemeiner Sozialbeitrag (CSG) und den Beitrag zur Abtragung der Sozialversicherungsschulden (CRDS) nicht. Stattdessen erhöht sich der Arbeitnehmeranteil ihrer Krankenversicherung auf 5,5 % des gesamten Gehalts.

CSG und CRDS werden auch auf Substitutionseinahmen erhoben (CSG: 6,2 %, CRSD: 0,5 %). Der von den Alters- und Erwerbsunfähigkeitsrenten sowie von den Frührenten abgezogene Satz der allgemeinen Sozialsteuer beträgt 7,5 %.

** Bei der Gruppe C zwischen 11.540 und 23.080 € ist die Aufteilung der Beiträge zwischen Arbeitnehmer und -geber freigestellt.