Das französische Sozialversicherungssystem Familienleistungen : Leistungsbeträge

Leistungsbeträge (vom 1. April 2026 bis zum 31. März 2027(1) gültig)
Art der Leistung Monatlicher Betrag % der Berech- nungsbasis(2) Einkom- mensge- bundenheit CRDS- pflichtig
Kindergeld(3)
(allocations familiales)
- zwei Kinder 152,25 € 32 % nein ja
- drei Kinder 347,32 € 73 % nein ja
- jedes weitere Kind 195,07 € 41 % nein ja
- Aufschlag ab dem 14. Lebensjahr(4) 76,13 € 16 % nein ja
Pauschale Leistung(3) 96,27 € 20,234 % nein ja
Auffüllungsbetrag
- Grundbetrag 198,16 € 41,65 % ja ja
- Aufschlag 297,26 € 62,48 % ja ja
Unterstützungsbedürftigenbeihilfe (ASF)
- Voller Satz 267,63 € 56,25 % nein ja
- Halber Satz 200,78 € 42,20 % nein ja
Behindertenerziehungsbeihilfe (AEEH)
- Grundbetrag 153,01 € 32 % nein nein
- Aufschlag für Kategorie 1 114,76 € 24 % nein nein
- Aufschlag für Kategorie 2
. Aufschlag für alleinerziehenden Elternteil
310,80 €
62,16 €
65 %
13 %
nein nein
- Aufschlag für Kategorie 3
. Aufschlag für alleinerziehenden Elternteil
439,91 €
86,07 €
92 %
18 %
nein nein
- Aufschlag für Kategorie 4
. Aufschlag für alleinerziehenden Elternteil
681,71 €
272,55 €
142,57 %
57 %
nein nein
- Aufschlag für Kategorie 5
. Aufschlag für alleinerziehenden Elternteil
871,26 €
349,06 €
182,21 %
73 %
nein nein
- Aufschlag für Kategorie 6
. Aufschlag für alleinerziehenden Elternteil
1.298,44 €
511,63 €
-
107 %
nein nein
Beihilfe für elterlichen Beistand (AJPP)
- pro Tag 66,64 € - nein ja
- pro halben Tag 33,32 € - nein ja
- Zusatzleistung für Kosten 129,36 € 27,19 % ja ja
Kleinkinder- und Adoptionsleistungen (PAJE)
- Geburtsprämie 1.093,08 € 229,75 % ja ja
- Adoptionsprämie 2.186,17 € 459,50 % ja ja
- Monatliche Kinderbeihilfe(5)
. voller Satz 198,16 € 41,65 % ja ja
. Teilsatz 99,09 € 20,825 % ja ja
- Unter beiden Elternteilen aufgeteilte Leistung zur Erziehung des Kindes (PreParE)
.voller Satz 459,69 € 96,62 % nein ja
.Teilzeitbeschäftigung bis 50 % 297,17 € 62,46 % nein ja
.Teilzeitbeschäftigung zwischen 50 % und 80 % 171,42 € 36,03 % nein ja
- Beihilfe zur freien Wahl der Kinderbetreuungsweise (CMG)(5)
Verein oder Unternehmen
- der/das eine Kindertagesmutter beschäftigt
. Einnahmen bis 24.333 € 821,04 € 172,57 % ja ja
. Einnahmen > 24.333 und ≤ 54.075 € 684,21 € 143,81 % ja ja
. Einnahmen > 53.119 € 547,37 € 115,05 % nein ja
- der/das eine häusliche Betreuung beschäftigt
. Einnahmen bis 24.333 € 992,13 € 208,53 % ja ja
. Einnahmen > 24.333 und ≤ 54.075 € 855,25 € 179,76 % ja ja
. Einnahmen > 54.075 € 718,41 € 151 % nein ja
Beihilfe zum Schuljahresbeginn (ARS)(6)
Pro Kind zwischen 6 und 10 Jahren 426,87 € 89,72 % ja ja
Pro Kind zwischen 11 und 14 Jahren 450,41 € 94,67 % ja ja
Pro Kind zwischen 15 und 18 Jahren 466,02 € 97,95 % ja ja
Umzugsbeihilfe
(einmalige Zahlung)
Höchstbetrag bei 3 Kindern 1.147,58 € 240 % ja nein
ab dem 3. Kind für jedes Kind. 95,63 € 20 % ja nein
Leistung bei Tode eines Kindes
(einmalige Zahlung)
Höchstbetrag 2.307,73 € 485,05 % ja ja
Mindestbetrag 1.153,89 € 242,53 % ja ja

(1) Nach Abzug des Beitrags zur Abtragung der Sozialversicherungsschulden CRDS (0,5%).

(2) Der monatliche Grundbetrag für Familienbeihilfen wird per Dekret festgelegt. Er wird jährlich zum 1. April angepasst. Ab dem 1. April 2026 beträgt er 478,16 €.

(3) Die Höhe der Familienbeihilfe richtet sich nach dem Einkommen des Haushalts bzw. der für die Kinder verantwortlichen Person. Die angegebenen Beträge gelten für Familien mit einem Jahreseinkommen (Jahr N-2) von höchstens 79.980 € (bei 2 Kindern), 86.644 € (bei 3 Kindern) bzw. 93.308 € (bei 4 Kindern) zuzüglich 6.664 € pro weiterem Kind (bei mehr als 4 Kindern). Bei Familien mit einem höheren Jahreseinkommen werden die Familienbeihilfen je nach Einkommensklasse halbiert oder geviertelt. Eine reduzierte Beihilfe kann gewährt werden, wenn das Einkommen im Kalenderjahr N-2 die für den Haushalt geltende Einkommensgrenze nur geringfügig übersteigt..

(4) Nicht anwendbar auf das ältere von zwei Kindern.

(5) Die dargestellten Beträge entsprechen denen eines Paars mit einem zu versorgendem Kind unter 3 Jahre.

(6) Einkommensgrenzen (Jahr N-2) für Beginn des Schuljahres 2026:

- 28.956 € für 1 Kind
- 35.638 € für 2 Kinder
- 42.320 € für 3 Kinder
- 49.002 € für 4 Kinder
- 6.682 € für jedes weitere Kind.