Das französische Sozialversicherungssystem Familienleistungen : Leistungsbeträge

Leistungsbeträge (vom 1. April 2024 bis zum 31. März 2025(1) gültig)
Art der Leistung Monatlicher Betrag % der Berech- nungsbasis(2) Einkom- mensge- bundenheit CRDS- pflichtig
Kindergeld(3)
(allocations familiales)
- zwei Kinder 148,52 € 32 % nein ja
- drei Kinder 338,80 € 73 % nein ja
- jedes weitere Kind 190,29 € 41 % nein ja
- Aufschlag ab dem 14. Lebensjahr(4) 74,26 € 16 % nein ja
Pauschale Leistung(3) 93,30 € 20,234 % nein ja
Auffüllungsbetrag
- Grundbetrag 193,30€ 41,65 % ja ja
- Aufschlag 289,98 € 62,48 % ja ja
Unterstützungsbedürftigenbeihilfe (ASF)
- Voller Satz 261,06 € 56,25 % nein ja
- Halber Satz 195,86 € 42,20 % nein ja
Behindertenerziehungsbeihilfe (AEEH)
- Grundbetrag 149,26 € 32 % nein nein
- Aufschlag für Kategorie 1 111,95 € 24 % nein nein
- Aufschlag für Kategorie 2
. Aufschlag für alleinerziehenden Elternteil
303,19 €
60,64 €
65 %
13 %
nein nein
- Aufschlag für Kategorie 3
. Aufschlag für alleinerziehenden Elternteil
429,12 €
83,96 €
92 %
18 %
nein nein
- Aufschlag für Kategorie 4
. Aufschlag für alleinerziehenden Elternteil
665,00 €
265,87 €
142,57 %
57 %
nein nein
- Aufschlag für Kategorie 5
. Aufschlag für alleinerziehenden Elternteil
849,90 €
340,50 €
182,21 %
73 %
nein nein
- Aufschlag für Kategorie 6
. Aufschlag für alleinerziehenden Elternteil
1.266,60 €
499,09 €
-
107 %
nein nein
Beihilfe für elterlichen Beistand (AJPP)
- pro Tag 64,54 € - nein ja
- pro halben Tag 32,27 € - nein ja
- Zusatzleistung für Kosten 126,20 € 27,19 % ja ja
Kleinkinder- und Adoptionsleistungen (PAJE)
- Geburtsprämie 1.066,30 € 229,75 % ja ja
- Adoptionsprämie 2.132,58 € 459,50 % ja ja
- Monatliche Kinderbeihilfe(5)
. voller Satz 193,30 € 41,65 % ja ja
. Teilsatz 96,66 € 20,825 % ja ja
- Unter beiden Elternteilen aufgeteilte Leistung zur Erziehung des Kindes (PreParE)
.voller Satz 448,42 € 96,62 % nein ja
.Teilzeitbeschäftigung bis 50 % 289,89 € 62,46 % nein ja
.Teilzeitbeschäftigung zwischen 50 % und 80 % 167,22 € 36,03 % nein ja
- Beihilfe zur freien Wahl der Kinderbetreuungsweise (CMG)(5)
Direkte Anstellung
. Einnahmen bis 22.809 € 529,28 € 114,04 % ja ja
. Einnahmen > 22.809 und ≤ 50.686 € 333,75 € 71,91 % ja ja
. Einnahmen > 50.686 € 202,22 € 43,14 % nein ja
Verein oder Unternehmen
- der/das eine Kindertagesmutter beschäftigt
. Einnahmen bis 22.809 € 800,92 € 172,57 % ja ja
. Einnahmen > 22.809 und ≤ 50.686 € 667,44 € 143,81 % ja ja
. Einnahmen > 50.686 € 533,96 € 115,05 % nein ja
- der/das eine häusliche Betreuung beschäftigt
. Einnahmen bis 22.809 € 967,81 € 208,53 % ja ja
. Einnahmen > 22.809 und ≤ 50.686 € 834,28 € 179,76 % ja ja
. Einnahmen > 50.686 € 700,80 € 151 % nein ja
Beihilfe zum Schuljahresbeginn (ARS)(6)
Pro Kind zwischen 6 und 10 Jahren 416,40 € 89,72 % ja ja
Pro Kind zwischen 11 und 14 Jahren 439,38 € 94,67 % ja ja
Pro Kind zwischen 15 und 18 Jahren 454,60 € 97,95 % ja ja
Umzugsbeihilfe
(einmalige Zahlung)
Höchstbetrag bei 3 Kindern 1.119,46 € 240 % ja nein
ab dem 3. Kind für jedes Kind. 93,29 € 20 % ja nein
Leistung bei Tode eines Kindes
(einmalige Zahlung)
Höchstbetrag 2.251,16 € 485,05 % ja ja
Mindestbetrag 1.125,61 € 242,53 % ja ja

(1) Nach Abzug des Beitrags zur Abtragung der Sozialversicherungsschulden CRDS (0,5%).

(2) Die monatliche Grundlage für die Berechnung der Familienleistungen wird er Dekret festgesetzt. Ab dem 1. April 2024 beträgt die Leistung 466,44. €.

(3) Die Staffelung der Familienleistungen nach Einkommen des Haushalts oder der Person, welche für den Unterhalt des Kindes aufkommt, ist am 1. Juli 2015 in Kraft getreten. Die angegebenen Beträge beziehen sich auf Familien dessen Jahreseinkünfte (im Jahr N-2) 74.966 € nicht übersteigen (für eine Familie mit 2 Kindern), bzw. 81.212 € (für eine Familie mit 3 Kindern) oder 87.458 € (für eine Familie mit 4 Kindern) und jeweils 6.246 € bei jedem weiteren Kind (für eine Familie mit mehr als 4 Kindern). Bei Familien deren jährliches Einkommen die Grenzwerte überschreiten, werden die Familienleistungen je nach Einkommensniveau halbiert oder geviertelt. Bei einer nur geringen Überschreitung im Kalenderjahr N-2 der auf den Haushalt anzuwendenden Einkommensgrenzen, besteht die Möglichkeit einen degressiven Zuschlag zu leisten.

(4) Nicht anwendbar auf das ältere von zwei Kindern.

(5) Die dargestellten Beträge entsprechen denen eines Paars mit einem zu versorgendem Kind unter 3 Jahre.

(6) Obergrenzen anwendbar ab dem Beginn des Schuljahres 2024.
- Einnahmen < 27.141 € mit einem Kind
- Einnahmen < 33.404 € mit 2 Kindern
- Einnahmen < 39.667 € mit 3 Kindern
- Einnahmen < 45.930 € mit 4 Kindern