Anschrift
Centre des Liaisons Européennes et Internationales de Sécurité Sociale
44 rue Armand Carrel
93100 Montreuil
Telefon : +33 1 45 26 33 41
Die Verbindungsstelle "Centre des Liaisons Européennes et Internationales de Sécurité Sociale" - kurz Cleiss genannt - gibt es seit 1959 und ist eine öffentlich rechtliche Verwaltungseinrichtung im Dienste der internationalen Mobilität und der Sozialversicherung.
Um die internationale Mobilität, welche sich ständig weiterentwickelt, zu erleichtern, verfügen Frankreich sowie die E.U. über einen internationalen Rechtsrahmen, der eine ordentliche Koordinierung der nationalen Sozialversicherungssysteme ermöglicht, bezüglich der Personen, die sich über die nationalen Grenzen hinaus begeben.
Dieser internationale Rechtsrahmen besteht aus den europäischen Verordnungen Nr. 883/2004 und 987/2009, den alten Verordnungen NrNr. 1408/71 und Nr. 574/72, aus 38 zwischen Frankreich und den größten außereuropäischen Partnern des Mittelmeerbeckens, des Maghrebs, des französisch sprechenden Afrikas, Amerikas und des fernen Orients geschlossenen, zwischenstaatlichen Abkommen sowie aus drei mit Neukaledonien, Französisch-Polynesien und Saint Pierre und Miquelon verabschiedeten Verordnungen.
Aufgrund dieser Texte können Personen, die sich außerhalb des Landes, in dem normalerweise Ihre Sozialversicherung durchgeführt wird, aufhalten oder wohnen, Folgendes erwirken: die Aufhebung der Aufenthaltsbedingung oder der zum Anspruch auf Leistungen benötigten Wartezeit, das Zusammenrechnen der Ansprüche und somit auch die Miteinbeziehung der in sämtlichen Staaten zurückgelegten Beschäftigungszeiten bei der Berechnung der Alters- oder Hinterbliebenenrente, die Exportierung von Renten, und schließlich, falls notwendig und unter bestimmen Umständen im Rahmen einer Entsendung in einen anderen Vertragsstaat, die weitere Anwendung der Rechtsvorschriften des Entsendelandes.
Der unter diesen Rechtsrahmen fallende Personenkreis umfasst Studenten, Erwerbstätigen, Nichterwerbstätigen und Familienangehörigen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz und den Übersee-Territorien und ist somit sehr groß im Gegensatz zu den meisten bilateralen Abkommen, die fast immer nur die die beiden Staaten betreffenden Angehörigen mit einbeziehen, die im jeweiligen Staat eine Erwerbstätigkeit ausüben oder ausgeübt haben.
Ihre Ansprechpartner
Armelle BEUNARDEAU
Direktorin der Verbindungsstelle Cleiss
Die Verbindungsstelle Cleiss hat in Frankreich eine Schlüsselstellung inne. Im Auftrag der staatlichen Verwaltung und der Sozialversicherungsträger aller Versicherungszweige und – systeme obliegt der Verbindungsstelle Cleiss die Aufgabe der ordnungsgemäßen Ausführung der EG-Verordnungen sowie der bilateralen und multilateralen Sozialversicherungsabkommen. In dieser Eigenschaft kommt der Einrichtung die Rolle der Verbindungsstelle zwischen den französischen und ausländischen Sozialversicherungsträgern zu. Aufgrund dessen:
Ihre Ansprechpartner
Direktion für Rechtsfragen
Aurélie BRIERE
Direktion für Studien
Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
Safiatou DIOUF
Die Verbindungsstelle Cleiss hilft den Sozialversicherungsträgern bei der Bearbeitung von Vorgängen. Sie interveniert auf Anfrage französischer oder ausländischer Versicherungsträger, von Versicherten oder deren Arbeitgeber. Sie informiert über die vorgesehenen Anwendungen der verschiedenen internationalen Abkommen und liefert Auslegungen von Gesetzestexten und Rundschreiben ihrer vorgesetzten Behörden.
Aufgrund ihrer Verbindungsrolle zwischen den untergeordneten Trägern und dem Sozialministerium, wobei der Hauptansprechpartner die Abteilung für EG- und Internationale Angelegenheiten "Division des Affaires communautaires et internationales" bei der Direktion der Sozialen Sicherheit "Direction de sécurité sociale" ist, nimmt die Verbindungsstelle Cleiss eine Sonderstellung im französischen System der sozialen Sicherheit ein.
Anhand einer ausgedehnten Zusammenstellung über die ausländischen Sozialgesetzgebungen, informiert die Verbindungsstelle Cleiss über ihren Webauftritt die französischen Kassen, aber auch Arbeitgeber und Versicherte über den internationalen Aspekt der Sozialversicherung, im Besonderen auch über die Gesetzgebung der Länder, die aufgrund von Sozialversicherungsabkommen mit Frankreich in Verbindung stehen.
Andererseits informiert sie die ausländischen Institutionen über die französische Gesetzgebung und deren Änderungen.
Weiterhin übernimmt die Verbindungsstelle Cleiss die ihr aufgrund der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in das französische Recht anvertraute Aufgabe der nationalen Kontaktstelle. Im Rahmen dieser Aufgabe informiert die Verbindugngsstelle Cleiss Versicherte sowie Gesundheitsdienstleister über diese Rechte, vor allem aber auch über die Übernahme der in einem anderen Staat angefallenen Gesundheitskosten als dem in welchem eine gesetzliche Krankenversicherung besteht.
Ihr Ansprechpartner
Direktion für Studien
Muriel CHAPALAIN
Die bei den Sozialversicherungsträgern eingeholten, statistischen und finanziellen Daten über den aufgrund internationaler Sozialversicherungsabkommen stattgefundener Transfers von Leistungen von Frankreich ins Ausland und umgekehrt werden in einem statistischen Jahresbericht zusammenfasst.
Eben diese Daten werden zur Vorbereitung der Verrechnung der Konten zwischen den französischen und ausländischen Sozialversicherungssystemen benützt. Diese Verrechnungen werden im Rahmen gemischter bilateraler Kommissionen vorgenommen, unter Vorsitz der zuständigen Behörden der beiden betreffenden Länder.
Parallel dazu wird von dieser Stelle in regelmäßigen Abständen ein Bericht mit Studien und Analysen veröffentlicht: "Décryptage". Die Herausgabe des "Regard sur…" [Blick auf ….] ermöglicht es eine zusammenfassende Darstellung bestimmter Daten des Jahresberichtes zu erhalten.
Ihr Ansprechpartner
Direktion für Übersetzungen und sprachliche Expertise
Fernand Georges MENDES
Der Cleiss dient in Frankreich als Übersetzungsstelle der Sozialversicherungskassen und des mit der Sozialversicherung betrauten Ministeriums. Auf deren Anfrage werden bei dieser Stelle Akteninhalte ins Französische oder auch in andere Sprachen übersetzt oder in diesem Rahmen eingereichte Übersetzungen überprüft.
Außerdem, werden auf Anfrage derselben Träger Dolmetscherleistungen, telefonische Unterstützungen in Fremdsprachen, Fachwortschatzlisten – und Übersetzungslisten von Fachbegriffen, Dokumentationsleistungen in ausländischen Sprachen durchgeführt.