Sie bereiten Ihren Urlaub nach Frankreich vor: haben Sie an den nötigen Krankenversicherungsschutz gedacht?

Falls Sie sich behandeln lassen müssen, werden die Kosten nur dann übernommen, wenn ein zwischenstaatliches Abkommen oder Ihre Krankenversicherung die Kostenübernahme vorsieht. Sollten Sie vor Ihrem Aufenthalt dies nicht abklären und sollten Sie sich während Ihres Aufenthalts in Behandlung geben müssen, kann es sein, dass hohe Behandlungskosten auf Sie zukommen.

Sie sind in einem E.U.-Land, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder in der Schweiz versichert

Lassen Sie sich eine EHIC-Karte ausstellen (weitere Informationen hierzu).

Sie sind im Vereinigten Königreich versichert

Lassen Sie sich eine GHIC-Karte ausstellen (weitere Informationen hierzu).

Sie sind in einem anderem Staat versichert

Bevor Sie Ihre Reise nach Frankreich antreten prüfen Sie bei Ihrem Versicherungsträger, ob und zu welchen Bedingungen dieser die Behandlungskosten in Frankreich übernimmt, oder ob Sie eine in Frankreich gültige Reisekrankenversicherung abschließen müssen. Für den Erhalt eines Reisevisums besteht Versicherungspflicht.

Die meisten mit Frankeich abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen sehen bei einem kurzen Aufenthalt die Übernahme von Behandlungskosten nicht vor.

Zu ganz bestimmten Bedingungen können aber, wenn Sie in einem der folgenden Länder versichert sind, die Behandlungskosten übernommen werden: